{"id":28,"date":"2012-05-04T18:59:17","date_gmt":"2012-05-04T18:59:17","guid":{"rendered":"https:\/\/newgeneration5479.live-website.com\/?page_id=28"},"modified":"2016-04-24T22:32:22","modified_gmt":"2016-04-24T22:32:22","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/newgeneration-burg.de\/?page_id=28","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>Satzung des <em>NEW GENERATION e.V. Burg<\/em><\/p>\n<p>\u00a7 1 Name und Sitz<\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen <em>NEW GENERATION<\/em>.<\/p>\n<p>Er hat seinen Sitz in 35745 Herborn-Burg, Lahn-Dill-Kreis und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.<br \/>\nNach Eintragung lautet der Name des Vereins <em>NEW GENERATION e.V.<\/em><\/p>\n<p>\u00a7 2 Zweck<\/p>\n<p>Aufgaben und Ziele des Vereins bestehen vor allem darin, den Chorgesang als kulturelle Gemeinschaftsaufgabe zu erhalten und zu f\u00f6rdern.<br \/>\nDar\u00fcber hinaus ist er bem\u00fcht, kinder- und jugendpflegerische Ma\u00dfnahmen durchzuf\u00fchren und die freie und \u00f6ffentliche Jugendhilfe anzuregen und zu unterst\u00fctzen. Dazu geh\u00f6ren jugendpolitische und soziale Bildungsarbeit f\u00fcr junge Menschen, Jugenderholung, Jugendberatung, Angebote f\u00fcr Gesellschaft, Spiel und Sport, internationale Jugendarbeit und insbesondere kulturelle Jugendarbeit.<br \/>\nP\u00e4dagogische Ziele sind die F\u00f6rderung der charakterlichen und sch\u00f6pferischen Kr\u00e4fte und die Erziehung der Kinder und Jugendlichen zu freien und insbesondere f\u00fcr die Musik aufgeschlossenen Menschen.<br \/>\n<em>NEW GENERATION<\/em> bekennt sich zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und ist politisch und konfessionell nicht gebunden.<\/p>\n<p>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/p>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\nMittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung des Vereins.<br \/>\nEs darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/p>\n<p>Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen Kinder und Jugendliche, sowie junge Erwachsene und Erwachsene werden, die Interesse an der Erf\u00fcllung der Aufgaben des Vereins haben. Mitglieder k\u00f6nnen auch Eltern o. \u00e4. werden, da insbesondere Vorstands\u00e4mter nur von Personen bekleidet werden k\u00f6nnen, die vollj\u00e4hrig und Mitglieder des Vereins sind.<\/p>\n<p>Die Aufnahme erfolgt nach Abgabe einer schriftlichen Beitrittserkl\u00e4rung an den Vorstand. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren m\u00fcssen die Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung ihres gesetzlichen Vertreters beibringen.<\/p>\n<p>\u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Lehnt dieser den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen die M\u00f6glichkeit der Berufung zur Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet endg\u00fcltig.<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet<br \/>\na.) durch schriftliche Austrittserkl\u00e4rung an den Vorstand mit der Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres,<br \/>\nb.) durch Ausschluss aus dem Verein, wenn ein Mitglied das Ansehen oder die Interessen des Vereins sch\u00e4digt,<br \/>\nc.) mit dem Tode des Mitglieds.<\/p>\n<p>Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele des Vereins zu f\u00f6rdern und die satzungsgem\u00e4\u00dfen Beschl\u00fcsse zu befolgen. Hierzu geh\u00f6ren der regelm\u00e4\u00dfige Probenbesuch der Aktiven und die p\u00fcnktliche Entrichtung des von der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedbeitrages.<\/p>\n<p>In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied Stimmrecht. Stimmrecht besitzen alle Mitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, alle \u00fcbrigen Mitglieder haben Stimmrecht durch einen gesetzlichen Vertreter. Wahlrecht haben alle Mitglieder ab Vollendung des<br \/>\n16. Lebensjahres.<\/p>\n<p>Mitgliedern, die sich in wirtschaftlicher Notlage befinden, kann auf Antrag, durch Beschluss des erweiterten Vorstandes Beitragserleichterung gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n<p>\u00a7 5 Organe des Vereins<\/p>\n<p>Organe des Vereins sind<br \/>\na.) die Mitgliederversammlung und<br \/>\nb.) der Vorstand<\/p>\n<p>\u00a7 6 Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Laufe eines Jahres durch den Vorstand einzuberufen, im \u00dcbrigen dann, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder dieses beantragen.<br \/>\nEine Mitgliederversammlung ist vierzehn Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen. Die ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die erschienene Anzahl der Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder dessen Vertreter geleitet.<\/p>\n<p>Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:<br \/>\n1. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung.<br \/>\n2. Genehmigung der Jahresrechnung.<br \/>\n3. Wahl des Vorstandes.<br \/>\n4. Festsetzung der H\u00f6he des Mitgliedbeitrages.<br \/>\n5. Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderung und Vereinsaufl\u00f6sung.<\/p>\n<p>Alle Beschl\u00fcsse, mit Ausnahme des Beschlusses \u00fcber die Vereinsaufl\u00f6sung sowie Satzungs\u00e4nderung, werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und Vereinsaufl\u00f6sung k\u00f6nnen nur mit zwei Drittel Stimmenmehrheit gefasst werden. Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich festzulegen und vom Vorsitzenden und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>\u00a7 7 Vorstand<\/p>\n<p>Der Vorstand besteht aus:<br \/>\ndem Vorsitzenden,<br \/>\ndem Kassenf\u00fchrer,<br \/>\ndem Schriftf\u00fchrer.<\/p>\n<p>Der Vorstand besorgt die laufenden Gesch\u00e4fte, setzt die Tagesordnung f\u00fcr die Mitgliederversammlung fest, erstattet Berichte \u00fcber seine T\u00e4tigkeit, verwaltet das Vereinsverm\u00f6gen, legt Rechnung \u00fcber Einnahmen und Ausgaben und f\u00fchrt die von der Mitgliederversammlung gefassten Beschl\u00fcsse aus.<\/p>\n<p>Die Kasse ist mindestens einmal j\u00e4hrlich durch zwei fachlich versierte Personen, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren, zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die Berufung dieser Pr\u00fcfer obliegt der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr zwei Jahre gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch den Vorsitzenden vertreten. Er ist im Sinne des \u00a7 26 BGB allein vertretungsberechtigt.<\/p>\n<p>Der Vorstand und sonstige Beauftragte des Vereins f\u00fchren den Verein ehrenamtlich. Auslagen werden erstattet.<\/p>\n<p>\u00a7 8 Erweiterter Vorstand<\/p>\n<p>Die Wahl eines erweiterten Vorstandes in Form von Beisitzern, vor allem die Wahl eines Jugendvertreters, ist w\u00fcnschenswert, aber nicht obligatorisch. Der Vorstand ist in der unter \u00a7 7 angef\u00fchrten Konstellation voll gesch\u00e4fts- und beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>Der Jugendvertreter ist als stimmberechtigtes Mitglied im Vorstand aufzuf\u00fchren und muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.<\/p>\n<p>\u00a7 9 Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>\u00a7 10 Gleichstellungsklausel<\/p>\n<p>Werden \u00c4mter und Titel von einer Frau erworben und werden Funktionen von Frauen ausge\u00fcbt, so gelten die Titel, Amts- und Funktionsbezeichungen in ihrer weiblichen Form.<\/p>\n<p>\u00a7 11 Aufl\u00f6sung<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an die Stadt Herborn, die es ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke (im Sinne dieser Satzung) im Stadtteil Burg zu verwenden hat.<\/p>\n<p>\u00a7 12 Inkrafttreten der Satzung<\/p>\n<p>Diese Satzung hat die Mitgliederversammlung am 02. M\u00e4rz 2008 beschlossen.<br \/>\nAm 02. M\u00e4rz 2014 sprachen sich die Mitglieder einstimmig f\u00fcr eine \u00c4nderung von \u00a7 7 und<br \/>\n\u00a7 8 aus. Die ge\u00e4nderte Satzung tritt sofort in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des NEW GENERATION e.V. Burg \u00a7 1 Name und Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen NEW GENERATION. Er hat seinen Sitz in 35745 Herborn-Burg, Lahn-Dill-Kreis und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 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